A U S S C H R E I B U N G

sponsered by GOLFHOUSE
Veranstalter: Golfclub
Reichsstadt Bad Windsheim e. V.
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Januar
So., 09.01., So., 16.01., Sa., 29.01.,
Februar So., 06.02., So., 13.02., Sa., 26.02.,
März So., 06.03., Sa., 19.03., So., 27.03.,
FINALE: Sonntag, den 03.04.2011
Turnier-Start: Turniertag um 11:00 Uhr, KANONENSTART
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1. Austragung: 18-Loch-Zählwettspiel nach Stableford, für alle Klassen
Bei entsprechender Witterung wird die Winter-Tour auf Sommergrüns gespielt.
2. Teilnahme- Alle Mitglieder und Gäste (Amateure), die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen
berechtigt: oder ausländischen Golfclubs sind.
Einsteiger-Mitgliedschaft- und Golf-Starter-Programm-Spieler (mit PE).
3. Teilnehmer Die Teilnahmeberechtigung ist vom zeitlichen Eingang der Meldung abhängig.
4. Wertung: Nicht vorgabewirksam, in allen Klassen
5. Preise: Tagespreise: 1 BRUTTO (Damen oder Herren)
Die Anzahl der NETTO Klassen zu je 3 Preisen hängt wie folgt
von der Teilnehmerzahl ab, bis 24 Teilnehmer: 1 Nettoklasse,
ab 25 Teilnehmern: 2 Klassen, ab 50: 3 Klassen, ab 70: 4 Klassen.
Gesamtpreise (unter Wertung der 2 - 6 besten Runden, in Abhängigkeit der
gespielten Runden):
BRUTTO: 2 Preise (1x Damen und 1x Herren)
NETTO: 3 Preise (in vier HCP-Klassen, die Klasseneinteilung erfolgt
je nach Teilnehmerzahl!)
6. Meldeschluss: Am Tag vor dem Turnier (Eingang bis 12.00 Uhr).
Die Startzeiten (Kanonenstart!) können per Internet: www.mygolf.de abgefragt werden.
Übermittlung per SMS ist möglich, bitte Mobiltelefonnummer angeben.
7. Meldegebühr: Mitglieder: Erwachsene Euro 13,- Schüler/Stud. Euro 5,- (-26 J.)
Gäste: Erwachsene Euro 33,- Schüler/Stud. Euro 23,- (-26 J.)
Ausw.o.Kennz.
nur „R“ od. „vS“ Erwachsene Euro 38,- Schüler/Stud. Euro 23,- (-26 J.)
(Gilt nicht für Nachbarclubs und GolfRegionFranken) (Ausweis erforderlich!)
Bei Gästen mit ausländischem Clubausweis gilt Sonderregelung.
Die Meldegebühr ist vor dem Start im Sekretariat zu entrichten, darin enthalten sind:
Startgebühr, Halfway-Verpflegung und Greenfee (für Gäste)
8. Weiteres: Es sind keine CARTS erlaubt, es werden keine Ausnahmen gemacht!
Siehe allg. Wettspielbed. des GC Reichsstadt e. V. (Aushang “Schwarzes Brett“)
Die S i e g e r e h r u n g für die Gesamtwertung findet am
letzten Spieltag, dem 03. April 2011, im Golfclub Bad Windsheim statt. - -
Golfclub Reichsstadt Bad Windsheim e. V., Otmar-Schaller-Allee 1, 91438 Bad Windsheim
Tel.: 0 98 41–50 27, FAX: 0 98 41–34 48, e-mail: GC.BadWindsheim@t-online.de Internet: www.golf-bw.de
Stand: April 2010

€ 41,- (46,- Ausw. nur "R" / 51,- Ausw. nur "vS" o. keine Kennung - Sonderregelung für Golfregion Franken und Clubs mit Greenfeevereinbarung) nehmen wir als Startgeld, Greenfee, Turnierpreise
Hier die genauen Termine:
Mittwoch, den 04. Mai 2011 ab 13.00 - 14.00 Uhr Stableford
Mittwoch, den 01. Juni 2011 ab 13.00 - 14.00 Uhr Stableford
Mittwoch, den 06. Juli 2011 ab 13.00 - 14.00 Uhr Stableford
Mittwoch, den 03. August 2011 ab 13.00 - 14.00 Uhr Stableford
Mittwoch, den 31. Aug. 2011(Sept) ab 13.00 - 14.00 Uhr Stableford
Mittwoch, den 05. Oktober 2011 ab 12.00 - 13.00 Uhr Stableford
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Wettspielbedingungen 2011 des Golfclubs Reichsstadt Bad Windsheim e. V.
1.
Veranstalter und Austragungsort
Golfclub Reichsstadt Bad Windsheim e.V., Otmar-Schaller-Allee 1, 91438 Bad
Windsheim.
2. Generelle Spielbedingungen
2.1 Regeln /
Platzregeln / Wettspielausschreibung
a) Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des
Deutschen Golfverbandes e. V.
(DGV) und den jeweils veröffentlichten Platzregeln des Golfclubs Reichsstadt Bad Windsheim e. V.!
Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem (DGV-VS) ausgerichtet. Diese Verbandsordnungen
(Golfregelbuch und DGV-VS) können im Sekretariat eingesehen werden.
b) Für Mannschaftsspiele gilt zusätzlich:
Es gilt das aktuelle DGV-Ligastatut. Bei einem Verstoß gegen die Wettspielausschreibung erfolgt als Strafe:
Lochspiel: Disqualifikation der Mannschaft für diesen Wettspieltag
Zählspiel: Disqualifikation der Mannschaft für die gesamten Wettspiele
Vor Beendigung des Wettspiels entscheidet die Spielleitung. Für die Disqualifikation nach dem Wettspiel siehe
B9. Die Folgen der Disqualifikation werden durch Ziffer 10 des DGV-Ligastatuts geregelt.
3.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt bei vorgabewirksamen Wettspielen sind Amateure, bei offenen
vorgabewirksamen
Wettspielen Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind, Amateure anerkannter
ausländischer Golfclubs sowie VcG-Spieler. Spieler (innen) auswärtiger Clubs müssen am Tag des Wettspiels
ihre DGV-Stammvorgabe bzw. Clubvorgabe (-54) durch Vorlage eines aktuellen Vorgabestammblattes
nachweisen. Ausnahmen siehe Turnier-Ausschreibung.
4. Bälle und Driverköpfe
4.1 Bälle (R 5-1, Anmerkung)
Es darf nur mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen Liste der zugelassenen
Bälle enthalten ist. Diese Liste kann im Sekretariat eingesehen werden. Der von einem Spieler gebrauchte
Ball muss nach Regel 5-1 den im Anhang III des Regelbuchs geforderten Spezifikationen entsprechen.
Der Einsatz so genannter „X-Out-Bälle“ ist – auch in Wettspielen – erlaubt (siehe hierzu Entscheidung 5-1/4
der „Entscheidungen zu den Golfregeln“).
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
4.2 Driverköpfe (R 4-1, Anhang II, Ziffer 4C)
Jeglicher Driver den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, dessen Modell und Loft
in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt wird.
Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit.
5. Nennung
5.1 Nennung zum Wettspiel
Nennungen sind spätestens zwei Tage vor dem Wettspiel, bis 16.00 Uhr, schriftlich, telefonisch (09841-5027),
per Fax (-3448), per e-mail: gc.badwindsheim@t-online.de oder per Internet: www.golf-bw.de an den Golfclub
Reichsstadt Bad Windsheim e.V. zu richten oder durch Eintrag in die im Sekretariat ausliegende Meldeliste
abzugeben. Ist die Anzahl der Teilnehmer eines Wettspiels begrenzt, so werden die Meldungen in der Reihen-
folge ihres Eingangs berücksichtigt. In der im Sekretariat ausliegenden Meldeliste ist die Höchstzahl der
Teilnehmer gekennzeichnet. Später eingehende Anmeldungen können noch angenommen werden, eine Ver-
pflichtung hierfür besteht nicht.
5.2 Anmeldung
Am Wettspieltag erfolgt die Anmeldung vor Turnierbeginn im Sekretariat und 10 Minuten vor der Startzeit, am
1. Abschlag.
5.3. Nenngeld
Das Nenngeld wird in der Meldeliste zu dem jeweiligen Wettspiel bekannt gegeben. Ein Rücktritt von der
Wettspielteilnahme ist bis zum Nennungsschluss kostenfrei möglich. Spieler(innen), die ihre
Teilnahme nach Nennungsschluss absagen oder nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des
Nenngeldes nicht befreit.
6. Üben (R 7-2 Anmerkung 2)
Am Tag des Zählwettspiels oder Zählspielstechens ist das Üben vor einer Runde oder einem Stechen auf
dem Wettspielplatz untersagt.
7. Abspielzeit (R 6-3 Anmerkung )
Nach Regel 6-3a muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielbereit sein. Die Strafe
für Verstoß ist Disqualifikation. Siehe hierzu Decision 6-3a/2.
Die Abspielzeiten und Spielergruppen werden am Vortag des Wettspiels durch Aushang der Startliste im
Sekretariat und Clubhaus bekannt gegeben, können telefonisch unter der Rufnummer 09841-5027 bzw. per
Internet (www.golf.de) erfragt werden.
8. Elektronische Kommunikations- und Hilfsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren
Benutzung ist Spielern und Caddies während des Spiels einer festgesetzten Runde untersagt!
(Ausnahme: Benutzung in Notfällen)
Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des
Spielbetriebes fest, so kann sie diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten
und eine Disqualifikation aussprechen.
GPS und elektronische Distanzmesser sind erlaubt. Es dürfen jedoch nur Geräte eingesetzt werden, die aus-
schließlich die Entfernung anzeigen und keine weiteren Daten ermitteln. Bietet das Gerät Zusatzfunktionen wie
beispielsweise Höhenmesser, Kompass, Thermometer, so ist die Nutzung in jedem Fall unzulässig. Das gilt
auch für direkt in Trolleys eingebaute Anzeigen, die nicht ausschließlich auf die Entfernungsmessung beschränkt
sind. Allein schon das Vorhandensein solcher Funktionen im genutzten Gerät führt zur Disqualifikation des Spielers.
9. Unangemessene Verzögerung – langsames Spiel
Jeder Spieler hat ohne unangemessene Verzögerung zu spielen. Zwischen der Beendigung eines Loches und
dem Abschlag am nächsten Tee darf ein Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern. In diesem
Zusammenhang wird auch auf den Absatz „Spieltempo“ im Regelbuch in Abschnitt I „Etikette“ sowie auf die
möglichen Sanktionen und Strafen im Regelbuch in Abschnitt II „Regeln“ auf Regel 6-7
(Strafe für unangemessene Verzögerung) hingewiesen.
10. Motorisierte Golfwagen
Die Benutzung von motorisierten zweisitzigen Golfwagen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Spielleitung kann
jedoch in Ausnahmefällen die Benutzung von solchen Golfwagen genehmigen, wenn der/die Spieler(in) sonst
nicht in der Lage wäre, das Wettspiel über 18 Löcher zu spielen.
11. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8b)
Obwohl die Golfregeln jedem einzelnen Spieler unter anderem erlauben, bei Blitzgefahr sein Spiel zu unter-
brechen, hat doch die Spielleitung die Pflicht, ggf. ein Wettspiel offiziell für alle Teilnehmer zu unterbrechen,
um jeden vor Gefahr zu schützen. Hat also die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen
Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielgruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden,
das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie
sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht
wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das
Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er zu disqualifizieren, sofern nicht das Aufheben dieser Strafe nach
Regel 33-7 gerechtfertigt ist (Richtlinien hierzu - siehe Entscheidung 6-8b./7).
Die folgenden Signaltöne werden benutzt:
Ø Unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: Ein langer Signalton
Ø Sonstige Unterbrechung des Spiels: Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne
Ø Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne
12. Entscheidungen bei gleichen Ergebnissen
Bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel wird ein so genanntes „Kartenstechen“ durchgeführt. Dabei werden die
Ergebnisse der neun Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung 1, 18, 3, 16, 5,
14, 7, 12, 9 zu Grunde gelegt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3,
16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch.
Bei gleichen Ergebnissen im Brutto-Zählspielen, wie z.B. Clubmeisterschaften, erfolgt Spielfortsetzung über
eine bestimmte Anzahl von Löchern, beginnend an Loch 1, bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis/
Sudden Death).
Ein „All Square“ ausgegangenes Lochwettspiel wird lochweise fortgesetzt, bis eine Partei ein Loch gewinnt.
Die Spielfortsetzung beginnt am gleichen Loch wie das Wettspiel, und Vorgabeschläge werden verteilt wie in
der festgesetzten Runde (siehe Erklärung „Festgesetzte Runde“ in den Golfregeln). Die Spielfortsetzung ist
eine Verlängerung der festgesetzten Runde, die nur aus soviel Löchern besteht, wie zur Entscheidung des
Lochspiels nötig sind. Daher haben die Spieler unmittelbar vom letzten Loch des Wettspiels zum nächsten zu
spielenden Loch zu gehen.
13. Spielleitung
Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. die Platzrichter werden in der Startliste des jeweiligen Wettspiels
bekannt gegeben. Ist ein Platzrichter von der Spielleitung eingesetzt, so ist seine Entscheidung endgültig.
Ist kein Platzrichter eingeteilt oder zur Stelle, so müssen die Spieler jede strittige oder zweifelhafte Einzelheit
bezüglich der Regeln der Spielleitung vortragen, deren Entscheidung endgültig ist. Gelangt die Spielleitung
nicht zu einer Entscheidung, so muss sie die strittige oder zweifelhafte Einzelheit dem Regelausschuss des
DGV vortragen, dessen Entscheidung endgültig ist. Wurde die strittige oder zweifelhafte Einzelheit durch die
Spielleitung nicht dem DGV vorgetragen, so sind der oder die Spieler berechtigt, durch den Golfclub
Bad Windsheim e.V. eine bestätigte Sachdarstellung beim DGV vorzutragen, um eine Stellungnahme bezüglich
der Richtigkeit der getroffenen Entscheidung zu erhalten.
Starter und Turnieraufsicht sind weisungsbefugt im Auftrag der Wettspielleitung
14. Preise
Die Anzahl und die Vorgabenmodalitäten der Wettspielpreise ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
Prinzipiell stehen den Gewinnern mit Einschränkung des Doppelpreisausschlusses alle gewonnenen Preise
zu, jedoch kann der Preis bei Abwesenheit eines Preisträgers an den nachfolgenden Gewinner weitergegeben
werden. Bei der Sonderwertung „Longest Drive“ werden nur Bälle gewertet, die auf kurz gemähten Flächen liegen,
dabei gewinnt der Spieler, dessen Ball am nächsten zum Grün liegt. Sollte der Ball auf dem Grün zum Liegen
kommen zählt er nicht für die Disziplin „Longest Drive“.
Bei der Sonderwertung „Nearest to the Pin“ muss der Ball auf dem Grün liegen, die Entfernung darf nach der
Beendigung des Loches mit dem Maßband (Angabe in cm) gemessen werden. Gemessen wird dabei die Strecke
vom Lochrand bis zu der Markierung, mit der der Ball markiert wurde; dabei ist darauf zu achten, dass hinter dem
Ball markiert wurde.
15. Beendigung des Wettspiels
Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn das Ergebnis offiziell bekannt gegeben (Siegerehrung) bzw. die voll-
ständige Ergebnisliste am „Schwarzen Brett“ im Sekretariat ausgehängt wurde. Eine Zählspielqualifikation mit
nachfolgenden Lochspielen gilt als beendet, wenn der Spieler in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.
16. Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung darf bei außergewöhnlichen Umständen Platzregeln erlassen bzw. abändern, sofern dies mit
den Grundsatzbestimmungen, wie sie aus dem Anhang I der Golfregeln hervorgehen, vereinbar ist. Die
Spielleitung darf bei sehr außergewöhnlichen Umständen die Abspielzeiten und Spielgruppen neu festlegen
sowie die Bedingungen der Wettspielausschreibung ändern bzw. ergänzen.
Bad Windsheim, den 09.07.2010
Spiel- und Vorgabenausschuss
Golfclub Reichsstadt Bad Windsheim e.V.
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Platzregeln des GC Reichsstadt Bad Windsheim
1. Wasserhindernisse (Regel 26)
a) Wasserhindernisse sind mit gelben Pflöcken oder Linien gekennzeichnet.
b) Seitliche Wasserhindernisse sind mit roten Pflöcken oder Linien gekennzeichnet.
2. Hemmnisse (Regel 24)
a) - Jungpflanzen, gekennzeichnet durch Pflock oder Verbissschutz
Es muss Erleichterung nach Regel 24-2.b in Anspruch genommen werden.
b) - Sprengwasserauslässe auf oder nahe dem Grün
Es gilt Musterplatzregel Nr. 5, Anhang I, B, S. 162ff. Hiernach darf straffreie
Erleichterung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sich ein
unbewegliches Hemmnis (z.B. Sprengwasserauslass) innerhalb zweier
Schlägerlängen vom Grün und auch innerhalb zweier Schlägerlängen
vom Ball entfernt in der Spiellinie befindet. (Auszug aus Originaltext)
c) - Alle Greifvogelstangen auf dem gesamten Gelände.
3. Bestandteile des Platzes:
- sind die Sandsteinmauern hinter dem Grün 18
Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel: Zählspiel: 2 Schläge
Lochspiel: Lochverlust
Zusätzliche Hinweise
I. Entfernungsmarkierungen zu Grünanfang:
100 m rote Bodenplatte, Mitte der Spielbahn u. Pfosten mit roter Markierung
150 m weiße Bodenplatte, Mitte der Spielbahn u. Pfosten mit weißer Markierung
200 m blaue Bodenplatte, Mitte der Spielbahn u. Pfosten mit blauer Markierung
II. Schutzhütten: Wetterschutzhütten befinden sich auf den Spielbahnen 1 (Abschlag);
Bahn 3 (Abschlag); Bahn 4 (Grün); Bahn 8 (Abschlag); Bahn 13 (Abschlag) und
Bahn 17 (Grün)
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Spaziergänger, besonders an den Bahnen 1, 9, 11 und 18;
es darf nur gespielt werden, wenn auf der Straße niemand gefährdet wird.
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